Rundschreiben Februar 2012: Schwarz-Gelber Angriff auf die Photovoltaik!

 an alle Bayerischen Solar-Initiativen und Energie-Arbeitskreise der Agenda-21

Schwarz-Gelber Angriff auf die Photovoltaik!

Liebe Solarfreunde und solare Mitstreiter,

Während der extrem kalten ersten beiden Wochen im Februar hat die Photovoltaik allem Anschein nach Deutschland vor einem großflächigen, evtl. sogar längeren Blackout bewahrt. Die PV hat in diesen wenigen Tagen höchstwahrscheinlich schon mehr volkswirtschaftliche Schäden verhindert, als die gesamte EEG-Förderung im Jahr 2012 ausmachen wird.

Trotzdem nehmen die Angriffe auf die PV immer weiter zu. Vor allem die FDP (Rösler, Brüderle, Zeil) überschlägt sich mit immer abstruseren Forderungen, aber auch in der CSU und CDU sind zahlreiche Hardliner aktiv. Und je mehr sich die PV der Netzparität annähert, desto aggressiver (und nervöser) werden sie, denn der fossilen Stromindustrie werden durch preiswerten „Solarstrom für alle“ zunehmend Milliardengewinne entgehen.

Ein bestürzender neuer Höhepunkt wurde am 23. Februar 2012 erreicht: Die Minister Rösler und Röttgen präsentierten gemeinsam Vorschläge zur Änderung des EEG. Das schwarz-gelbe „Solarausstiegsgesetz“ soll bereits am 9. März durch den Bundestag „gepeitscht“ werden und auch zu diesem Stichtag in Kraft treten. Es hat u.a. folgende Eckpunkte:

  • sofortige Reduktion des Zubaus auf die Hälfte und bis 2017 auf ein Fünftel von 2011
    (betrifft die komplette Solarwirtschaft, vom Handwerker bis zum Industriebetrieb)
  • Absenkung der Einspeisevergütung um rd. 30% schon ab 9. März (!)
    (betrifft alle Investitionswiligen)
  • besonders starke Absenkung für 10-30 kWp-Dachanlagen
    (betrifft v.a. Landwirte und Gewerbetreibende)
  • extreme starke Absenkung für Anlagen auf neuen Nichtwohngebäuden im Außenbereich
    (betrifft v.a. Landwirte)
  • jeden Monat Absenkung um weitere 0,15 Cent/kWh ab Mai 2012 (betrifft alle)
  • Wegfall der Prämie für Eigenverbrauch (betrifft v.a. Hausbesitzer, Landwirte, Gewerbe)
  • Vergütung nur noch für 85-90% des erzeugten Solarstroms (betrifft alle Neuanlagen)
  • Ermächtigung zu weiteren Kürzungen per Rechtsverordnung statt durch Gesetz
    (entmachtet Bundestagsabgeordnete und Länder)

Ziel ist offensichtlich nicht, die Photovoltaik billiger zu machen, sondern den weiteren Zubau weitgehend zu stoppen, indem den Betrieben innerhalb der nächsten Monate die wirtschaftliche Substanz entzogen wird und die Bürger systematisch entmutigt werden, weiter in PV zu investieren.

Was können wir Solar-Initiativen in dieser kritischen Situation tun?

Wohl und Wehe der PV und der gesamten Energiewende hängen entscheidend von den Abgeordneten des Bundestags ab. Deshalb wendet euch bitte, z.B. mit beiliegendem offenen Brief, bis spätestens 9. März (= Tag der 1. Lesung) an eure örtlichen Abgeordneten und

  • fordert sie auf, dem jetzigen Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen,
  • erfragt ihre Haltung zum Rösler/Röttgen-Papier und setzt für die Antwort eine knappe Frist,
  • informiert die Presse, eure Mitglieder und die PV-Anlagenbetreiber
  • über eure Initiative und nach Ablauf der Frist
  • über die Antworten sowie Abgeordnete, die nicht geantwortet haben,
    • veröffentlicht die Ergebnisse auf euren Internet-Seiten und
    • informiert auch uns (die ABSI).

Nur wenn es uns gelingt, genügend Abgeordnete von der Rösler/Röttgen-Linie abzubringen, kann sich die PV erfolgreich weiterentwickeln. Solarstrom wird aller Voraussicht nach schon in wenigen Jahren preiswert genug sein, um ohne EEG voll wettbewerbsfähig zu sein.  Aber diese Zeit müssen wir noch überbrücken!

Ab dann werden die alten Monopole und die fossile Stromerzeugung endgültig fallen, zum Wohle der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Friedens.

Also lasst uns gemeinsam und kraftvoll handeln!

Mit sonnigen Grüßen!

Heide Schmidt-Schuh     Daniel Miller          Franz Lichtner                        Raimund Becher

Sprecherkreis der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer-Solarinitiativen

(auch im Namen von Hans-Josef Fell und Ernst Schrimpff)

 P.S.: Hier zum Nachlesen ein paar wichtige Original-Fundstellen:

Anlage:  Muster für offenen Brief an Bundestags- und Landtagsabgeordnete

Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

Foto: Birgit Baindl

Freiflächenanlage Moorenweis

2. aktualisierte Ausgabe vom 25.02.2011

In den Jahren 2009 und 2010 sind – infolge der starken Preissenkung von PV-Modulen – die Kommunen und Behörden mit Anträgen zur Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen geradezu überhäuft worden. Besorgte Rückfragen von Bürgermeistern führten dazu, dass Prof. Dr. Ernst Schrimpff und weitere Autoren im Herbst 2010 einen Leitfaden für die sinnvolle Zulassung von PV-Freiflächenanlagen (am Beispiel des Landkreises Freising) erstellt und veröffentlicht haben.

Seit der Änderung des EEG zum 01.07.2010 ist das Thema jedoch, abgesehen von Ausnahme- und Übergangsregelungen, ebenso schnell verschwunden wie es gekommen war – oder doch nicht?

PV-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sind derzeit mangels EEG-Einspeisevergütung nicht zu erwarten. Die wirtschaftlichen Fortschritte im Bereich der Herstellungskosten sowie die energiepolitischen Entwicklungen, die von den Ereignissen in Japan ausgelöst wurden, könnten dies jedoch bald ändern. Derzeit liegen die Gestehungskosten für Solarstrom aus PV-Freiflächenanlagen bereits im Bereich des „Stroms aus der Steckdose“, Tendenz weiter fallend.  Für die Kommunen stellen sich damit künftig erneut Fragen zur Steuerung und Genehmigung solcher Projekte. Aus diesem Grund wurden die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen der letzten Monate eingearbeitet. Der Leitfaden richtet sich besonders an Kommunen, Behörden und örtliche Initiativen und kann kostenfrei heruntergeladen und weitergegeben werden:

Download: Leitfaden Freiflächenanlagen (aktualisierte 2. Ausgabe, 24.01.2011) (pdf, 52 kBytes)

Bürger oder Solarinitiativen können ihre Gemeinde auffordern, mit einer Standortanalyse die Möglichkeiten für eine geordnete Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen systematisch zu untersuchen. Nachfolgend ein Beispiel aus der Gemeinde Mauern, das als Vorlage verwendet werden kann:

Download:  Antrag Flächennutzungsplan PV-Freiflächenanlagen (doc, 38 kBytes)

Zur Klärung der notwendigen Fläche für Freiflächenanlagen hat Sonnenkraft Freising anhand der vorliegenden Daten eine Abschätzung vorgenommen. Zugrunde gelegt wurde die Annahme, dass der Anteil des Solarstromes in einem 100%-Erneuerbaren-Energien-Mix 30% des gesamten Strombedarfes im Landkreis beträgt. Der dazu notwendige Flächenbedarf ist in einem Dokument zu PV-Anteil und Fläche in den Gemeinden (pdf, 531 kBytes) festgehalten.

Es zeigt sich, dass die Zahlen bezogen auf den Landkreis stets unter 1% der Fläche liegen. Bezogen auf einzelne Kommunen sind sie nur bei bevölkerungsreichen Kommunen etwas höher, d.h. im niedrigen einstelligen Prozentbereich.