Straubinger Resolution 2015

der Bayerischen und der Österreichischen Solarinitiativen anlässlich des 22. Jahrestreffens am 30./31.1. in Straubing

Wir Bürger sind der Treibstoff der Energiewende

Schlimmer konnte es kaum kommen. Schwarz-rot setzt die falsche Energiepolitik von schwarz-gelb fort. Die Bunderegierung würgt die Energiewende ab und ist auch noch stolz darauf, dass die Zubauzahlen zurück gehen. Und Bayern beharrt weiterhin auf der völlig unsinnigen 10H-Regelung. Wir Bürger sind nach wie vor die Träger der Energiewende und mehr denn je gefordert. Wir werden nicht aufgeben!

Unsere Forderungen:

Das Ausschreibungsverfahren stoppen

Das Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist ein weiterer Affront gegen die Bürgerenergiewende. Die Bundesregierung will Förderungen für Freiflächensolar-Anlagen nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben.
Alle Befürchtungen in Bezug auf hohe Bürokratie, geringes Ausbauvolumen, Verhinderung der Teilhabe von Bürgerenergiegemeinschaften und Verhinderung der Agro-PV wurden noch übertroffen.
Die Erfahrungen in anderen EU-Ländern zeigen, dass Ausschreibungen die Projekte verteuern und den Zubau erheblich verlangsamen.
Offensichtlich ist es das Ziel unserer Regierung, den PV-Ausbau noch weiter unter Druck zu bringen und weitere Solarfirmen in den Konkurs zu treiben sowie das Bürgerengagement zu reduzieren oder gar zu verhindern.

Die 10H-Regelung in Bayern zurücknehmen

Die Bayerische Staatsregierung hat durch Änderung des Bundesbaugesetzes und durch ein eigenes Gesetz erreicht, dass mittlerweile die Abstandsregelung zwischen Windrädern und Wohnbebauungen 10 mal die Höhe des betreffendes Windrades sein muss (Nabenhöhe + Rotor). Dieses Gesetz wird zur Folge haben, dass nach der Übergangsfrist nur noch 10 bis 20 Windräder gebaut werden können. Das bayerische Energiekonzept kann nicht erfüllt werden. Für den Atomausstieg in Bayern ist die Windkraft unverzichtbar.
Der Verein pro Windkraft hat eine Klagegemeinschaft gegründet. Am 21.11. 2014 wurde eine Popularklage eingereicht mit der Begründung, dass das 10H-Gesetz verfassungswidrig sei und viele Grundrechte der Bürger verletzt werden. Wir unterstützen mit Nachdruck die Popularklage und erbitten Spenden dafür.

Hemmnisse für Bürgerenergiegesellschaften im KAGB zurücknehmen

Durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von 2013 werden Bürgerenergiegesellschaften mit neuen Erschwernissen konfrontiert. Die Anwendung des KAGB und Prüfung von Beteiligungsangeboten an Bürger-Energieprojekten durch die BAFIN als Aufsichtsbehörde ist unkalkulierbar. Die traditionelle Rechtskonstruktion der Genossenschaft im deutschen Wirtschaftsleben ist gefährdet. Auf Bürger- Energieprojekte darf das KAGB keine Anwendung finden.

Den Netzausbau vom Ziel her projektieren

Das Energieszenario der Zukunft wird aus vielen kleinen bis mittleren Energieproduzenten bestehen, die vorwiegend in die Verteilnetze einspeisen, wo auch die hauptsächlichen Verbraucher angeschlossen sind. Dem muss auch die Netzstruktur Rechnung tragen. Daher müssen zunächst die Verteilnetze verstärkt werden.
Sollten sich zusätzlich überregionale Hoch- und Höchstspannungstrassen als notwendig erweisen, so sind diese wo immer dies möglich ist, in Form von Erdkabeln ausgeführt werden.

AKWs sofort abschalten

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel endgültig aufgehoben hat, fordert die ABSI die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie die zuständigen Länderminister auf, den Atomkraftwerken unverzüglich die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Da die Zwischenlager alle baugleich sind, ist ihr Betrieb ebenso illegal wie der Betrieb des Zwischenlagers
Brunsbüttel. Ohne sicheren Entsorgungsnachweis ist die fortdauernde Produktion von weiterem Atommüll nicht zulässig. Die Landesbehörden für die Atomaufsicht stehen in der Pflicht, die neun verbliebenen Atomkraftwerke sofort stillzulegen.

Euratomvertrag kündigen

Europa und die EU-Kommission unterstützen weiter die Atomenergie, als hätte es nieTschernobyl oder Fukushima gegeben. Ja sogar der Neubau von Atomreaktoren wird massiv unterstützt, wie die jüngste Entscheidung der EU-Kommission zum neuen sündteuren britischen AKW Hinkley Point zeigt. Viele wundern sich darüber, übersehen aber, dass sich die EU-Kommission schlicht an die bestehende europäische Gesetzeslage hält, die den Ausbau und die Förderung der Atomenergie vorschreibt. Gesetzeshintergrund ist der EURATOM-Vertrag aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Ein
Anachronismus, der bis heute nicht korrigiert wurde.
Angesichts des deutschen Atomausstiegs, fordern wir die Bundesregierung auf, den Euratomvertrag zu kündigen.

Straubing Resolution zum Download